Planung von Beschallungsanlagen
Zu Beschallungsanlagen zählen alle Anlagen, mit denen Sprache, Musik oder andere Signale elektrisch verstärkt und über Lautsprecher zum Hörer übertragen werden.
Darin eingeschlossen sind neben den bekannten Anlagen in Veranstaltungsstätten wie Theatern und Kongresszentren auch Durchsage- und Alarmierungseinrichtungen
auf Bahnhöfen, Flughäfen, in Sportstätten, Krankenhäusern und anderen größeren Gebäuden.
Der Entwurf und die Dimensionierung der Anlage haben u.a. folgende Zielstellungen:
- hohe Sprachverständlichkeit
- ausreichend hohe und gleichmäßige Schalldruckpegelverteilung
- der Nutzung eines entsprechenden Übertragungsfrequenzbereiches
- Erfüllung der nutzungsbedingten, künstlerischen und architektonischen Ansprüche bezüglich Schallquellenanordnung und Eingliederung in den Baukörper.
- Lokalisierung der verstärkten Originalschallquelle
Je nach Art der Gebäude und Anlagen kommen folgende Normen und Richtlinien zur Anwendung:
- DIN EN 50849 VDE 0828-1:2017-11 "Elektroakustische Notfallwarnsysteme"
- DIN VDE 0833-4 "Sprachalarmierungsanlagen"
- neueste FIFA-Richtlinie
- Dolby- und THX-Richtlinie für Kinos
- AV Hausalarm
- Versammlungsstättenverordnung VStättVO
- Krankenhausnorm
- EBA-Vorschriften
Die Funktion jeder Beschallungsanlage kann nur unter Berücksichtigung des umgebenden Raumes betrachtet werden. Daher ist eine enge Zusammenarbeit mit dem raumakustischen Fachplaner sowie dem Architekten erforderlich.
Unser Büro kann auch zur Raumakustik die nötigen Planungsleistungen erbringen, Messungen durchführen und Gutachten erstellen.